Schadenfreiheitsrabatt nach einer Scheidung

Schadenfreiheitsrabatt nach Scheidung

Eine Scheidung ist ein einschneidendes Ereignis im Leben. Das Vermögen muss getrennt werden und auch viele weitere finanzielle Dinge sind zu regeln. Ein wichtiger Aspekt sind dabei die Versicherungen. Denn die geschiedenen Ehepartner benötigen von nun an auch getrennte Versicherungen. Das gilt natürlich auch für die Autoversicherung. Dabei stellt sich aber die Frage, wer in Zukunft den Schadenfreiheitsrabatt aus den gemeinsamen Ehejahren nutzen darf. Das ist wichtig, weil durch einen hohen Rabatt die Autoversicherung deutlich billiger wird.

Autohalter darf Schadenfreiheitsrabatt nach Scheidung weiterhin nutzen

Wenn die Ehepartner nach der Scheidung jeder für sich eine Kfz Versicherung abschließen, gewährt die Versicherung nicht beiden den vorherigen Schadenfreiheitsrabatt, sondern immer nur einem Versicherten. Normalerweile ist es so, dass nach einer Trennung derjenige Ehepartner den gemeinsamen Rabatt weiter nutzen kann, auf den das gemeinsame Auto zugelassen war. In der Regel kann der Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung dann auch nicht mehr auf den anderen Partner übertragen werden.

Eine abweichende Ausnahmeregelung gilt jedoch, wenn der andere Partner das gemeinsame Auto allein genutzt hat und er allein durch sein unfallfreies Fahren den Rabatt erworben hat. In diesem Fall kann ihm laut einem Urteil des Landgerichts Flensburg (Landgericht Flensburg, Az.: 1 T 30/06) der Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung zugesprochen werden.

 

 

Quelle des Bildes: geralt